Ein britischer Elite-Soldat verliert beim Skeletonfahren in St. Moritz seinen Fuss – durch Verschulden des privaten Bahnbetreibers? Jahrelang schonte die Bündner Justiz den Cresta Club. Bis jetzt.
Manche Recherchen ziehen sich über Jahre
Wie diese, bei der es um den verschwiegenen und elitären «Cresta Club» in St. Moritz geht, der den «Cresta Run» in St. Moritz betreibt. 2008 kam es auf der Skeletonbahn zu einem schweren Unfall, der bis heute die Justiz beschäftigt. Mehrere Urteile dazu blieben unter Verschluss, bis das Bundesgericht nach einer Beschwerde von mir und SRF Klartext sprach – die Urteilsöffentlichkeit gelte auch in Graubünden .
10’000 Zeichen zur Bündner Justiz – Artikel in der ZEIT
Aus diesen Urteilen sowie den öffentlichen Entscheiden des Bundesgerichts entstand der Artikel „Mit 100 Kilometern ins Unglück“ für die ZEIT vom 14. Juni 2017. Nachzulesen hier → als PDF
Was danach passierte
Am 21. Juni sprach das Kantonsgericht Graubünden den ehemaligen Sekretär des «Cresta Club» für schuldig der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Der ehemalige britische Soldat sagte nach dem Schuldspruch: «Es war ein schrecklicher, schrecklicher, fast zehnjähriger Kampf.»
Das Strafmass ist tief. Der 68-jährige Engländer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt. Er muss zudem dem Opfer eine Entschädigung von 33’000 Franken zahlen. Ausschlaggebend war für die Richter die Position des messerscharfen Vierkantholzes so nahe an der Bahn: «Diese Pfosten dort sind gefährlich», sagte der Gerichtsvorsitzende Peter Schnyder. Der Sekretär hätte als Sicherheitsverantwortlicher diese Gefahr im Voraus erkennen müssen. Punkto Winken hielt das Gericht fest, es sei unklar, was damals passiert sei. Im Zweifel für den Angeklagten gehe man aber von einem schweren Fahrfehler aus.
Im April 2018 bestätigte das Bundesgericht das Urteil und hielt fest: «Mit groben und ungewöhnlichen Fahrfehlern muss gerechnet werden». Und: «Unabhängig von solchen Überlegungen scheint es unverständlich, dass am Rande einer solchen Eisbahn scharfkantige Vierkanthölzer ungeschützt platziert werden.» Nach zehnjährigem Kampf des betroffenen Soldaten gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil.
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