Investor Remo Stoffel hat laut dem Verwaltungsgericht Graubünden ein Einkommen von 22,5 Millionen Franken nicht korrekt versteuert und dabei mit einer Scheinfirma operiert. Der Fall liegt aktuell beim Bundesgericht.
Ein erstes Urteil im Steuerstreit zwischen Stoffel und Fiskus
Am Anfang stand der Verdacht der Bündner Steuerverwaltung, dass eine millionschwere Zahlung im Jahr 2003 nicht korrekt versteuert wurde. Dabei flossen 2003 bei einem Aktiengeschäft 22,5 Millionen Franken über mehrere Offshore-Firmen zu einem Unternehmen von Stoffel.
«Der einzige Zweck» dieses Unternehmens, kommen die Richter zum Schluss, habe darin bestanden, «simulierte Geschäftsfälle abzuwickeln» und «die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verschleiern, um Steuern zu vermeiden bzw. zu minimieren». Die kantonale Steuerverwaltung habe deshalb zu Recht diese «verdeckte Gewinnausschüttung» in der Höhe von 22,5 Millionen Franken zum steuerbaren Einkommen von Remo Stoffel gerechnet. Bei der steuerbaren Vermögensberechnung erhielt Stoffel teilweise recht. 2003 muss er 13,2 Millionen versteuern, 2004 14,1 Millionen Franken. Insgesamt dürfte es um rund acht Millionen Steuern für das Jahr 2003 gehen (A 15 60 und A 15 61)
→ 26. Juni 2017 ♦ Regionaljournal Graubünden | Teilerfolg für die Behörden
Acht Millionen Steuern und eine drohende Verjährungsfrist
Der Fall ist bereits vor Bundesgericht hängig. Das Gericht muss bis 2018 einen Entscheid fällen, sonst verjähren die Steuerforderungen. Das Bündner Parlament hatte im 2013 die Verjährungsfrist quasi in letzter Minute von zehn auf 15 Jahre hinaufgesetzt – hinter vorgehaltener Hand sprach man damals von einer „Lex Stoffel“.
→ 27. Juni 2017 ♦ Regionaljournal Graubünden | Im Steuerstreit mit Remo Stoffel droht die Verjährung
Fun Fact
Peter Hartmeier, Sprecher von Remo Stoffel, sagte am Montag auf Anfrage: «Solange das Verfahren am Bundesgericht hängig ist, wird Remo Stoffel den Fall nicht kommentieren». Damit war dann bereits am Donnerstag Schluss: In der Südostschweiz erklärte sich der Unternehmer auf zwei Seiten und konnte auf wohlwollende Fragen zum aktuellen Urteil zählen.
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