Das SECO soll seine Korrespondenz mit dem Bündner Arbeitsamt offenlegen. Das empfiehlt der Öffentlichkeitsbeauftragte im Fall Outlet. Das Bundesamt weigert sich jedoch.
Das SECO soll seine Korrespondenz mit dem Bündner Arbeitsamt offenlegen. Das empfiehlt der Öffentlichkeitsbeauftragte im Fall Outlet. Das Bundesamt weigert sich jedoch.